Informationen zum immateriellen Kulturerbe
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat am 04.12. bekannt gegeben, dass das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.
Kneippen ist immaterielles Kulturerbe
Gemeinsamer Antrag von Kneipp-Bund, Stadt Bad Wörishofen und Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte ist erfolgreich
- Zur Pressemitteilung – Kneippen ist immaterielles Kulturerbe
- Zum Formular Bewerbung um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland
- Zum Leitfaden der Deutschen UNESCO-Kommission zur Nutzung des Logos für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes durch die Träger der in das Verzeichnis aufgenommenen kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland
- Zum Artikel Immaterielles Kulturerbe ist nicht „Weltkulturerbe“!